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toschibar schrieb am 11.5. 2002 um 21:14:38 Uhr über

BlasterGesetze

(1) Alle Blasterianer haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Eigentum verpflichtet. Der Gebrauch von Bewertungspunkten soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) WerSichUmdrehtOderLachtDerWird mit Parmesanporno und Zehnagelverlust bestraft.






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Was kann man tun, wenn »BlasterGesetze« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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