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mod schrieb am 26.2. 2003 um 13:49:48 Uhr überFolter |
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Folter kann immer nur an »Verdächtigen« begangen werden. Das ist der Grund warum sie verboten ist. Als »Täter« ist eine Verdächtiger erst zu betrachten, wenn das Urteil des Richters rechtskräftig ist. Kann der Richter sich aber nicht darauf verlassen, dass die Erkenntnisse der Ermittlungsbehördern ausschließlich legal (also ohne Folter und Zwang) erlangt wurden, wir im Zweifel durch Folter der Verdacht zur Tat. |
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