® schrieb am 12.5. 2002 um 10:24:06 Uhr zu
Blastersteuer
Bewertung: 5 Punkt(e)
Abgabe eines jeden Blasterianers, gemessen in Bewertungspunkten und
Stichwortgelegenheiten, an die zu unterhaltenden Blasterstars.
Die Berechnung erfolgt prozentual zum Banalitätsindex
der assoziierten Beiträge. Näheres regelt die Vernetzungsstelle0815.