Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Lohnsklaverei«
Der Junge von nebenan schrieb am 8.12. 2010 um 15:43:42 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing, Zeitarbeit) wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Arbeitnehmerüberlassung war bis 1971 verboten.
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