Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Schweigepflicht«
SR 818 schrieb am 27.4. 2001 um 17:40:51 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Art. 19 Schweigepflicht
1 Wer im Rahmen einer epidemiologischen Studie von Personendaten Kenntnis erhält, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
2 Widerhandlungen sind nach Artikel 35 des Epidemiengesetzes strafbar.
Roja schrieb am 27.4. 2001 um 16:34:01 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
Ärzte! Bischöfe! Im Assoziationsblaster ablassen ist KEIN Bruch der Schweigepflicht! wovon ihr nicht sprechen dürft - darüber dürft ihr hier frei assoziieren!
toschibar schrieb am 28.4. 2004 um 10:41:01 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Chef: »Bitte keine Stellungnahme Deinerseits nach extern zu Deiner Entlassung. Das verargumentiert XY.«
toschibar: »Nee, is klar, Du.«
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