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schmidt schrieb am 17.8. 2023 um 13:50:22 Uhr überUnternehmensinteressen |
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wenn der Verstorbene lückenlos nachweisen kann daß ein Behandlungsfehler vorlag der ursächlich für seinen Tod war hat er nachträglich anspruch auf Schadensersatz der jedoch nicht für seine Erben gilt und nur persönlich beansprucht werden kann. |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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