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Hannes schrieb am 23.4. 2010 um 02:43:23 Uhr überzahlungsunfähig |
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Wer Zahlungsunfähig ist, bei dem kommt der Mahnbescheid und dann der Gerichtsvollzieher. |
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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu zahlungsunfähig einfällt. |
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