Verunglimpfung
Bewertung: 1 Punkt(e)Der Straftatbestand der Verunglimpfung des Bundespräsidenten wirft derzeit aufgrund der fortgesetzten Schaffung von Affairen und Skandälchen durch den derzeitigen Amtsinhaber die interessante Rechtsfrage auf, ob als Täter auch der Bundespräsident selbst infrage kommen kann.