Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 208, davon 207 (99,52%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 15 positiv bewertete (7,21%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 15.11. 2001 um 17:50:11 Uhr schrieb
biggi über PsychKG
Der neuste Text am 2.5. 2026 um 12:21:44 Uhr schrieb
Christine über PsychKG
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 181)

am 18.6. 2020 um 16:39:53 Uhr schrieb
Christine über PsychKG

am 18.3. 2020 um 08:42:21 Uhr schrieb
Christine über PsychKG

am 17.6. 2020 um 19:34:16 Uhr schrieb
Christine über PsychKG

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »PsychKG«

mcnep schrieb am 23.8. 2004 um 07:16:40 Uhr zu

PsychKG

Bewertung: 9 Punkt(e)

Grimm schreibt in der 'Deutschen Mythologie' (3, 475) : »Wer am Walpurgisabend alle Kleider verkehrt anzieht und rücklings bis zu einem Kreuzwege kriecht, kommt in Gesellschaft der HexenNun, wer sich heutzutage bei solchem Vorgehen erwischen ließe, käme vermutlich in ungleich unangenehmere Gesellschaft.

Voyager schrieb am 3.4. 2003 um 15:57:55 Uhr zu

PsychKG

Bewertung: 1 Punkt(e)

Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt den geplanten Börsengang des PsychKG. Mit der ersten deutschen Pschychoaktie erfahre der Kurszettel eine »echte Bereicherung«, erklärte Prof. Dr. Rüdiger von Rosen, Leiter des Instituts, in Frankfurt am Main. Vom Börsengang des PsychKG verspricht sich von Rosen eine große Zahl neuer Aktionäre. Trotz zuletzt stark wachsender Aktionärszahlen sei die Bereitschaft der Deutschen, in Aktien zu investieren, im internationalen Vergleich noch unterdurchschnittlich. Pschychoaktien stießen bei allen Bevölkerungsschichten auf großes Interesse und könnten daher einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verbreiterung der Aktionärsbasis leisten.

Christine schrieb am 19.5. 2017 um 20:37:56 Uhr zu

PsychKG

Bewertung: 1 Punkt(e)

Wir stehen für die freie Meinungsäußerung, aber ebenso ist die Würde des Menschen für uns das schützenswerteste Gut. Dazu gehört, dass eine Verfolgung von Straftatbeständen auch im Internet möglich sein muss, aber unter Beachtung der Freiheitsrechte, die das Grundgesetz uns garantiert. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz jedoch bedeutet Zensur durch Privatunternehmen ohne richterliche Kontrolle. Dies können und dürfen wir als freiheitliche Gesellschaft nicht einfach hinnehmenegal mit welcher blumigen Begründung.

Christine schrieb am 29.4. 2018 um 14:22:50 Uhr zu

PsychKG

Bewertung: 1 Punkt(e)

sichert das Gewaltmonopol des Staates wie seinerzeit die AktionT4 und beinhaltet dementsprechend viele Parallelen.

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