Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 11, davon 11 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 4 positiv bewertete (36,36%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 23.11. 2004 um 12:53:49 Uhr schrieb
Peter K. über Fortsetzungsfeststellungswiderspruchsentscheid
Der neuste Text am 18.5. 2018 um 20:43:36 Uhr schrieb
Bettina Beispiel über Fortsetzungsfeststellungswiderspruchsentscheid
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 7)

am 20.12. 2007 um 20:28:22 Uhr schrieb
tootsie über Fortsetzungsfeststellungswiderspruchsentscheid

am 27.1. 2011 um 00:23:30 Uhr schrieb
Schmidt über Fortsetzungsfeststellungswiderspruchsentscheid

am 28.9. 2008 um 11:22:22 Uhr schrieb
mesi über Fortsetzungsfeststellungswiderspruchsentscheid

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Fortsetzungsfeststellungswiderspruchsentscheid«

Bettina Beispiel schrieb am 18.5. 2018 um 20:43:36 Uhr zu

Fortsetzungsfeststellungswiderspruchsentscheid

Bewertung: 1 Punkt(e)

Leider wurden die Jobcenter von Anfang an von einem Komplott aus menschenverachtenden und mordenden Ausnutzern unterwandert, man kann froh sein dass es auch sehr nette und normalamtliche Beamte dort gibt

Peter K. schrieb am 23.11. 2004 um 12:53:49 Uhr zu

Fortsetzungsfeststellungswiderspruchsentscheid

Bewertung: 3 Punkt(e)

Das ist kein Kunstwort zur Verblasterung, sondern ein real existierender Begriff aus dem Verwaltungsrecht - mein juristisches Lieblingsmonstrum.

Die Leiche schrieb am 20.12. 2007 um 14:54:20 Uhr zu

Fortsetzungsfeststellungswiderspruchsentscheid

Bewertung: 1 Punkt(e)

Ein Fortsetzungsfeststellungswiderspruchsentscheid kann dann in Frage kommen, wenn die Beschwer aus einem Verwaltungsakt, gegen den der Adressat zulässigerweise form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt hat, nach der Einlegung des Widerspruchs und Abgabe desselben an die Widerspruchsbehörde durch die Ausgangsbehörde nach deren Nichtabhilfeentscheidung, aber vor der Entscheidung der Widerspruchsbehörde über den Widerspruch in der Sache entfallen ist, und der Widerspruchsführer dennoch ein beachtliches rechtliches Interesse, etwa wegen Wiederholungsgefahr oder der Vorgreiflichkeit für eine andere Rechtsfrage, an einer Bescheidung seines Widerspruchs hat, das über die Erstattung von Gebühren und Auslagen für das Verfahren hinaus reicht, dieses Interesse glaubhaft darlegen kann und einen entsprechenden Antrag gestellt hat.

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