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Basti2@t-online.de schrieb am 20.5. 2001 um 11:00:13 Uhr über

Strafe

Ein Einbrecher schneidet sich bei Nacht und Nebel ein Loch in den Zaun und will zum Haus schleichen, um dort zu klauen. Im Garten übersieht er jedoch eine vom Hausbesitzer nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Baugrube, stürzt und zieht sich schwere Verletzungen zu.
Der Hausbesitzer oder dessen Versicherung muß das Schmerzensgeld zahlen, da die Baugrube nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet war!! Das ist Deutsches Recht.


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