BlasterGesetze
Bewertung: 2 Punkt(e)
(1) Alle Blasterianer haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Eigentum verpflichtet. Der Gebrauch von Bewertungspunkten soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) WerSichUmdrehtOderLachtDerWird mit Parmesanporno und Zehnagelverlust bestraft.