Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 31, davon 31 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 16 positiv bewertete (51,61%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 7.6. 1999 um 16:30:29 Uhr schrieb
Einer über Einzugsermächtigung
Der neuste Text am 3.9. 2015 um 17:32:34 Uhr schrieb
Franz über Einzugsermächtigung
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 8)

am 4.8. 2002 um 18:17:40 Uhr schrieb
Rufus über Einzugsermächtigung

am 9.4. 2010 um 08:40:47 Uhr schrieb
Wolf über Einzugsermächtigung

am 18.3. 2009 um 09:08:28 Uhr schrieb
mesi über Einzugsermächtigung

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Einzugsermächtigung«

ski schrieb am 3.5. 2001 um 00:07:33 Uhr zu

Einzugsermächtigung

Bewertung: 3 Punkt(e)

Einzugsermächtigung: Ein Wort wie Donnergroll. Und nur dazu da, den Verbraucher davor zu schützen, sein Geld nicht loszuwerden ... z-z-z
Wozu brauchen wir da noch ein Verbraucherschutzministerium??! Haha!!! Der Künast lach' ich doch ins Gesicht! Verzieh Dich, krude Mume, ich hab schon eine Einzugsermächtigung!

Franz-Josef Strauss schrieb am 20.5. 2000 um 18:59:47 Uhr zu

Einzugsermächtigung

Bewertung: 2 Punkt(e)

Die Einzugsermächtigung ist wie Herpes: Man merkt sie erst wenn man schwach auf der Brust ist. Dann nämlich, wenn keine Abwehrkörper, kein Geld mehr da ist: dann häufen sich die Mahnungen, die wie Pusteln und eiternde Bläschen brennen, vom (Angst-)Schweiß gefeuert. Einzugsermächtigungen sind ein Virus, gegen den man sich jedoch wehren kann: cancenlt sie einfach!

lila schrieb am 20.9. 2001 um 23:43:40 Uhr zu

Einzugsermächtigung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Wie uneindeutig!
Hiermit erlaube ich Herrn K., an einem Zeitpunkt seiner Wahl mit in meine Wohnung zu ziehen.
Hiermit erlaube ich ihnen, mich zu militärischen Zwecken zu rekrutieren und lebe fortan in freudiger Erwartung eines unnatürlichen Todes.
Hiermit erlaube ich ihnen, mein gesamtes Gehalt kurz nach der Auszahlung fast vollständig für diverse undurchsichtige Zwecke abzubuchen.

Vampyra schrieb am 29.10. 1999 um 17:27:07 Uhr zu

Einzugsermächtigung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Wer dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt, der zahlt garantiert immer pünktlich seine Steuern und erspart sich dadurch den Ärger mit dem Vollstreckungs-Menschen, der sonst garantiert erstmal den Computer mit dem Kuckuck versieht.

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