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Hans*im*Glück schrieb am 1.6. 2005 um 17:44:02 Uhr überlachhaft |
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Bei der Lachhaft handelt es sich um die zweite Stufe verschärfter Sondermaßnahmen im offenen Strafvollzug. Sie folgt auf die Rätselhaft und rangiert kurz vor der Krankhaft.
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