Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 20, davon 19 (95,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 8 positiv bewertete (40,00%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 7.1. 2002 um 17:58:54 Uhr schrieb
Schnuddelbuddel über Mütze
Der neuste Text am 15.3. 2013 um 13:44:34 Uhr schrieb
heute über Mütze
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 8)

am 15.3. 2013 um 13:44:34 Uhr schrieb
heute über Mütze

am 26.11. 2010 um 18:17:50 Uhr schrieb
Peter über Mütze

am 20.1. 2007 um 16:51:58 Uhr schrieb
Rennschnitzel über Mütze

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Mütze«

Liamara schrieb am 30.12. 2002 um 23:03:52 Uhr zu

Mütze

Bewertung: 1 Punkt(e)

Mein Vater pflegte früher, wenn ich einen bestimmten Besuch bekam, zu sagen: Ist das der mit dem Schnee an der Kappe? Und das war doppeldeutig gemeint. Es sollte bedeuten, dass dieser Besuch aus dem dörflichen kam, und das wiederum sollte andeuten, dass die Dörfler ein wenig intellektuell hinter den Städtern zurückgeblieben wären. Nun ja, ich hatte selten Besuch von dem mit dem Schnee an der Kappe.

Schnuddelbuddel schrieb am 7.1. 2002 um 17:58:54 Uhr zu

Mütze

Bewertung: 1 Punkt(e)

Ich hab eine neue MÜTZE !!
Mützen sind toll !! Man kann sich drunter verstecken , sich zieren , decorieren , vor der Sonne schützen und sich draufsetzen
Hüte sind einfach nur langweilig !!!
Nieder mit den HÜTEN ! JAWOHL !!

Mäggi schrieb am 3.2. 2002 um 22:43:59 Uhr zu

Mütze

Bewertung: 2 Punkt(e)

Sehr geehrter Herr xxx,

jeder Schutzpolizist ist im Besitz einer weissen und grünen Schirmmütze.

Die weisse Schirmmütze wird aus Eigensicherungsgründen im Bereich des Einzel-/ und Streifendienstes getragen, da diese zur besseren
Erkennbarkeit, z.B. bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen, beiträgt.

Die grüne Schirmmütze wird vorrangig bei geschlossenen Einsätzen der Schutz-/ oder Bereitschaftspolizei sowie bei festlichen Anlässen getragen.

Aber grundsätzlich ist jeder Schutzpolizeibeamte zum Tragen einer der beiden Schirmmützen aufgrund der gesetzlich festgelegten Erkennbarkeit
angehalten, nicht verpflichtet.

Ich hoffe, Ihnen Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben.


Mit freundlichen Grüssen


Ott, Kriminalkommissar
Hess. Landeskriminalamt, HSG 13 - Kriminaldauerdienst -

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