Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 40, davon 38 (95,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 15 positiv bewertete (37,50%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 24.4. 2001 um 14:21:50 Uhr schrieb
Ganymed über Tierquälerei
Der neuste Text am 28.2. 2026 um 07:22:37 Uhr schrieb
Klarname Schmidt, Matthias rené über Tierquälerei
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 13)

am 19.5. 2004 um 11:36:15 Uhr schrieb
sarah über Tierquälerei

am 28.2. 2026 um 07:22:37 Uhr schrieb
Klarname Schmidt, Matthias rené über Tierquälerei

am 7.11. 2006 um 20:49:23 Uhr schrieb
Dunkelrot über Tierquälerei

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Tierquälerei«

Tobi Wahn schrieb am 27.6. 2002 um 12:11:06 Uhr zu

Tierquälerei

Bewertung: 8 Punkt(e)

Als ich etwa 15 war, fing ich während einer sehr langweiligen Englischstunde eine Stubenfliege mit der Hand und ließ sie von dort in eine leergetrunkene Landliebe-Kakao-Flasche fliehen. Der Flaschenhals war mit einem dünnen Aluminifolienumdeckel abgedichtet, der lediglich durch einen Strohhalm perforiert worden war.
Durch dieses kleine Loch ließ ich nun Gas aus einem Feuerzeug in die Flasche mit der Fliege einströmen.
Ich steckte das Ganze an, erschrak mich über die unerwartet große Flamme und verbrannte mir einen Finger an dem aus dem Loch herausschießenden Feuer.

Die Fliege hatte das Inferno überlebt.

Sie hatte zwar keine Flügel mehr, kämpfte aber tapfer und erstaunlich agil im letzten Rest Landliebe-Kakao darum, nicht zu ertrinken. Ich war erstaunt und angeekelt und habe seitdem keiner Fliege mehr etwas zu leide getan.

Ganymed schrieb am 24.4. 2001 um 14:23:22 Uhr zu

Tierquälerei

Bewertung: 8 Punkt(e)

Tierquälerei, das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden eines Tiers.

Die unnötige Tierquälerei ist strafbar nach §§ 17 und 19 des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 25. 5. 1998 mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe sowie Einziehung des Tiers. Im einzelnen sind u. a. die Verwendung eines Tiers zu Arbeitsleistungen, die über seine Kräfte gehen, oder zur Arbeit unter Tage ohne besondere Genehmigung, das Aussetzen von Haustieren, die Vornahme von Eingriffen ohne Betäubung und die Zwangsfütterung (Stopfen) von Geflügel verboten.

Was ist aber mit Massentierhaltung?
Was mit inhumanen Tiertransporten? Eine Schande!

Ganymed schrieb am 24.4. 2001 um 14:21:50 Uhr zu

Tierquälerei

Bewertung: 5 Punkt(e)

Leider werden Tierqälerei und Verbrechen an Tieren noch viel zu lasch bestraft!
Tiere sind keine Sache. Höhere Tiere sind mit Sicherheit fühlende Wesen.

Maren schrieb am 30.9. 2001 um 20:20:28 Uhr zu

Tierquälerei

Bewertung: 4 Punkt(e)

der Begriff ist sehr dehnbar und kann wenig festgemacht werden. Fest steht für mich, dass Massentierhaltung und lange Tiertransporte sowie einige Schlachtmethoden ebenfalls unter Quälerei fallen müssen.

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