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Der erste Text am 7.2. 2000 um 14:47:37 Uhr schrieb
rudi über ritter
Der neuste Text am 11.11. 2025 um 17:49:39 Uhr schrieb
Die vergnügliche Rübezahl-Kritik über ritter
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am 16.3. 2003 um 21:36:42 Uhr schrieb
Auger Two über ritter

am 6.5. 2002 um 17:47:41 Uhr schrieb
genau über ritter

am 23.11. 2007 um 21:06:32 Uhr schrieb
Stupid über ritter

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Assoziationen zu »Ritter«

minnesänger schrieb am 5.3. 2000 um 10:33:34 Uhr zu

ritter

Bewertung: 10 Punkt(e)

Vixi duellis nuper idoneus,
et militavi non sine gloria;
nunc arma, defunctumque bello
barbiton hic paries habebit,

laevum marinae qui Veneris latus
custodit. Hic, hic ponite lucida
funalia et vectes et arcus
oppositis foribus minaces.

O quae beatam diva tenes Cyprum et
Memphin carenten Sithonia nive,
regina, sublimi flagello
tange Chloen semel arrogantem.


Vor kurzem noch ein Ritter im Liebesspiel,
der seine Klinge nicht ohne Glück geführt -
und heut? .. Genug! laßt uns nun endlich
Leyer und Schwert an den Nagel hängen.

Und an denselben Nagel den Dieterich,
der mir nichts half, die kleine Laterne, die
verlosch, und die Strickleiter, die das
freche Geschöpf mir vom Fenster abschnitt.

Du sonst so eifrig rächende Nemesis -
die Dirn empfehl ich deiner besondern Huld!
Der wünscht´ ich einen Mann einst, der sie
ein um den anderen Tag verprügelt.

Chalid schrieb am 27.8. 2000 um 22:14:28 Uhr zu

ritter

Bewertung: 7 Punkt(e)

Ich habe mir vor einigen Jahren zu Weihnachten einen Kinderwunsch erfüllt und mir eine Ritterrüstung geschenkt. Zwickt leider etwas beim Anziehen; die Herren waren damals etwas kleiner und schlanker. Ich stelle mir ab und an vor, wie das wäre: Ich fahre in voller Montur mit meinem Auto durch die Stadt, am besten zur Rush-hour. Winke den Leutchen durch die Scheibe freundlich zu. Was?! Da lacht einer? Mit dem elektronischen Fensterheber lasse ich die Scheibe runter, hebe meine Lanze, steche sie ihm in den Reifen und fahre weiter. Das Gesicht wuerde ich gerne mal sehen... :-)

Charch schrieb am 31.8. 2000 um 04:00:45 Uhr zu

ritter

Bewertung: 4 Punkt(e)

Die Ausrüstung des Ritters in der Stauferzeit

Angriffswaffen:

Schwert: Hieb und Stoßwaffe mit rundem oder spitzem Ort.
Parierstange gerade oder leicht nach unten gebogen.
Knaufform: Pilz, Paranuss, Scheibe, Pagodendach, Apfelschnitz
Klinge mit Blutrinne - Längen von 0,70 - 0,88m
Gesamtlänge: 0,99 - 1,04m

Dolch: Einschneidig oder zweischneidig (Klingenlänge = 28,5 - 30,3cm.)
oder
Messer: Einschneidig
wurden am Leibgürtel oder am Rittergürtel getragen.

Lanze: Stoßwaffe ca. 3 - 4m lang.
Spitze lange schmale Blattform oder
»Krönel« (stumpfe Dreizackform) beim Turnier.


Spieß: Spitze ähnlich wie Lanze. Nutzung für die Jagd und den Krieg.

Streitaxt: Großes Blatt - Stiellänge ca. 1m.



Schutzwaffen:

Topfhelm: Helm aus 2 Vorderteilen, 2 Hinterteilen und einer Deckplatte vorne zusätzlich mit einem Kreuzblech als Verblendung vernietet.
Vorne Luftlöcher und an den Seiten Löcher um besser zu hören.
Helmzier (Plastische Helmfigur) Größe im Verhältnis 1:1 zum Helm Gotik.
Material: Holz, Leder, Pergament, Leinen und Draht.






Kegelhelm:
Teilweise noch mit Naseneisen (Nasalhelm)
oben spitz zulaufend oder abgerundet.

Der Eisenhut


Schild: Dreieckschild, Größe z.B. 67,5 x 86 cm oben gerade aber teilweise an den Ecken gerundet
Material - Holz 3 Schichten verleimt - Leder überzogen - Teilweise Metallbeschläge Rückseite Ledergriffe mit 4 Nägeln befestigt.



Schildfesseln 12. und 13. Jahrhundert.


Kettenhemd (halsberc)aus einem Drahtringegepflecht.
Das Kettenhemd war vorne und hinten geschlitzt damit es zum reiten geeignet war.
Halsberc mit einer darüber getragener Kettenhaube.
Hersenier Kettenhemd ist mit der Kettenhaube verbunden.
Eisenhosen - Beinlinge aus Ringelpanzergepflecht und Ledersohlen.
Fausthandschuhe aus Ringelpanzergepflecht, teilweise auch am Panzerhemd befestigt.

Ausrüstung:

Der Rittergürtel der nur dem Ritter vorbehalten war, war je nach Stand des Besitzers, reich mit Metallbeschlägen verziert.
Man sprach ihm magische Kräfte zu.
Es wurden aber auch einfache Leibgurte getragen.


Das Gehänge: Schwertscheide und Schwertgurt
Der Schwertgurt war meist weiß (Das Symbol der Reinheit und nur die Ritter waren berechtigt ihn zu tragen).
Er wurde vorne geknotet oder geschnallt.
Die Scheiden waren aus Holz mit Leder oder Leinen überzogen. Oben befindet sich das Mundblech und unten an der Schwertscheide befindet sich das Ortband. Die Scheide hatte teilweise Metallbeschläge.
Im Schwertscheidenmund befand sich oft ein Stück Leder, um das Regenwasser von der Klinge fernzuhalten.
Sporen:
Stachelsporen und seit Anfang des 13. Jahrh. vereinzelt Radsporen mit
geraden Hals und evtl. gerundeten Bügel.
Versilbert oder vergoldet bei großen Herren.


Der Almosenbeutel: Eine Ledertasche die mit zwei Schlaufen versehen, am Leibgurt oder Rittergürtel getragen wurde. Auch einfache Lederbeutel oder Beutel aus Stoff wurden getragen.
Im Almosenbeutel wurden Münzen und diverse Utensilien aufbewahrt.


Bei der Ausrüstung gab es regionale unterschiede in der Ausführung und im Material als auch im Prunk der Ausstattung.


Bekleidung:

Als Hausgewand wurde die Cotte getragen. Bei festlichen Anlässen trug man über der Cotte den Waffenrock oder Wappenrock, einen ärmellosen Rock aus Wolle, Leinen oder Seide. Wadenlang bzw. Knöchellang bei festlichen Anlässen.
Bei Turnieren oder bei Kampfhandlungen war der Waffenrock mit heraldischen Motiven geschmückt.
Unter dem Kettenhemd wurde das Gambeson (Wams) getragen.
Gleicher Schnitt wie die Cotte aber aus kräftigen, wattierten oder gesteppten Wollstoffen.



Quellenangaben

Ortwin Gamber - Die Bewaffnung in der Stauferzeit
Fred und Liliane Funken - Waffen und Kriegsgerät im MA.
H. Seitz - Blankwaffen
Josef Fleckenstein - Das Rittertum in der Stauferzeit.

Alwin Schultz - Das höfische Leben zur Zeit der Minnesänger.

Charch schrieb am 31.8. 2000 um 03:49:37 Uhr zu

ritter

Bewertung: 4 Punkt(e)

Die Schwertleite und Ritterweihe im Hochmittelalter


Nach der Beendigung seiner Ausbildung konnte der junge Knappe zum Ritter gemacht werden.
Die Schwertleite ist die Wehrhaftmachung des jungen Adligen und wurde am Anfang des 13. Jahrhunderts auch auf Ministerialen übertragen.
Bei feierlichen Anlässen wie Fürstenhochzeiten waren Massenpromotionen üblich.



Handlungsschema:

l Feierliche Einkleidung.
l Umgürtung mit dem Schwert.
l Der Pate, der den Knappen zum Ritter erhebt,
l schnallt ihm den rechten Sporen an.
l Es werden Geschenke verteilt
l Anschließend finden Reiterspiele statt



Die Kirche versuchte durch die Segnung des Ritters und seiner Ausrüstung bei der Schwertleite Einfluß auf den jungen Ritter zu gewinnen um ihn im Sinne der Kirche zu erziehen.



Am Abend vor der Ritterweihe badete der Knappe und legte anschließend ein weißes Büßergewand an. Mit dem Bad reinigte er symbolisch Leib und Seele. Danach verbrachte er die Nacht fastend und betend in einer Kirche oder Kapelle. Am Morgen wurde eine Messe abgehalten. Der Knappe und sein Schwert wurden gesegnet.



Texte zur Ritterweihe:

»Empfange dieses Schwert, daß dir mit dem Segen Gottes verliehen wird damit du stark genug bist mit der Kraft des heiligen Geistes allen deinen Feinden und den Feinden der heiligen Kirche Gottes zu widerstehen und zu besiegen«.



»Im Namen Gottes, des heiligen Michael und des heiligen Georg mache ich dich zum Ritter«.



Die Schwertleite ist keine Standeserhebung.



Der Ritterschlag kam in Deutschland erst im 14. Jahrhundert auf.

Charch schrieb am 31.8. 2000 um 03:36:03 Uhr zu

ritter

Bewertung: 3 Punkt(e)

Der christliche Ritter
E
s gehört zur Besonderheit des Rittertums, daß es zwar aus dem Kriegertum erwachsen ist, daß es ihm auch verhaftet bleibt, aber in ihm nicht aufgeht. Diese Besonderheit geht auf die Entstehung des Rittertums zurück, daß heißt genauer : darauf, daß der Übergang vom Kriegertum zum Rittertum einen kirchlichen sakralen Hintergrund hatte, der sein Selbstverständnis und damit seine Erscheinung bleibend bestimmt hat.
Seit dem 10. Jahrhundert setzen verstärkte Bemühungen der Kirche ein, das Kriegertum enger an sich heranzuziehen und auf ihre Normen zu verpflichten. Die Kirche hat sich dazu besonders zweier liturgischer Handlungen bedient; des Schwertsegens und der Ritterweihe. Beide waren als Ergänzung zum weltlichen Akt der Schwertleite, d.h. der Wehrhaftmachung gedacht. Die dabei gesprochenen Gebete sind eng, zum Teil wörtlich an die Gebete aus dem Krönungsordines angelehnt. Danach werden an die milites fortan die gleichen ethischen Forderungen gestellt wie an das Königtum.

Diese Forderungen waren:
· Schutz der Kirche und ihrer Diener
· Schutz der Witwen und Weisen
· Schutz aller Schutzbedürftigen
· Die Verpflichtung ungerechte Kriege, d.h. in erster
Linie Fehden, zu vermeiden und friedfertig zu sein

Die Forderungen der Kirche deckten sich mit den Interessen des schutzbedürftigen Volkes, das mit dieser unter den ungezügelten Fehden zu leiden hatte. Die Kirche hat ihre Friedensbemühungen gegenüber dem Adel zäh und unermüdlich fortgesetzt und ihre Forderungen immer wieder mit Nachdruck derer, denen die Not im Nacken sitzt, erhoben.
Die Frucht dieser Bemühungen war die von Süden Frankreichs ausgehende Gottesfriedensbewegung, eine kirchliche Selbsthilfe, der es gelang, den Adel zur Einschränkung der Fehden zu bewegen.
Weit stärker und nachhaltiger als die Gottesfriedensbewegung, der nur ein begrenzter Erfolg beschieden war, hat dann seit 1095 die Kreuzzugsbewegung gewirkt, die den ganzen Adel Europas erfaßt und ihm eine neue, große Aufgabe bot. Die Predigt Urbans II vom Jahre 1095 in Clermont formuliert bereits den entscheidenden Zusammenhang, wenn sie den adligen Kriegern erklärt, durch den Kreuzzug würden sie erst wirkliche Ritter werdenJetzt sollen Ritter werden, die vordem Räuber waren. Jetzt sollen mit Recht gegen die Barbaren kämpfen, die zuvor gegen ihre Brüder und Verwandten gekämpft habenDas heißt, daß die neue militia, die eine militia Christi sein sollte, sich von der alten grundsätzlich unterschied. Der Unterschied liegt darin, daß Kampf und Friede, Ehre und Rettung des Seelenheils, die vordem unvereinbar schienen, sich plötzlich in der militia Christi vereinten, da dies, in dem sie die Ungläubigen bekämpfte, den Frieden der Christenheit schützte und zugleich alle, die sich ihr anschlossen in einer großen Kampfgemeinschaft verband. Es ist das Leitbild des miles christianus, des christlichen Ritters, das aus diesem Aufruf spricht und das ihm seine ungeheure Resonanz gegeben hat. Es hat die ganze Kreuzzugsbewegung entfacht und sich ebenso an ihr entzündet, wie es sie im Gang gehalten hat. Die Wirkung zeigt an, daß die milites sich das Ideal, das ihnen damit vor Augen gehalten wurde,in der Tat zu eigen gemacht haben. Sie konnten dies umso mehr, als dieses Ideal die alten germanischen Vorstellungen von Ehre, Recht und Tapferkeit in sich aufnahm, und weit und elastisch genug war, neben den christlichen zugleich antike und im Fortgang der Kreuzzüge sogar islamische Elemente zu assimilieren. Ihre Aneignung und Einschmelzung im ideal des miles christianus bildeten die Voraussetzung für die Entstehung der neuen ritterlichen Sitten und Gesellschaftskodex, die mit der Verbindlichkeit der ritterlichen Verhal-tensnormen zugleich das Bewußtsein der Gemeinsamkeit des Rittertums bestimmten. So geht es letztlich auf das Ideal zurück, das die in ihrer rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Stellung so unterschiedlichen Gruppen der milites sowie die großen und kleinen Vasallen und die aus der Unfreiheit aufsteigenden Ministerialen in der großen Gemeinschaft der milita auch innerlich zusammenwuchsen.

Quellenangabe: Katalog : Die Zeit der Staufer Das Rittertum der Stauferzeit Josef Fleckenstein

Charch schrieb am 31.8. 2000 um 03:45:17 Uhr zu

ritter

Bewertung: 2 Punkt(e)

Die staufische Ritterkultur
D
ie ritterliche Lebensform bietet sich uns unter vier Aspekten dar : einem militärischen, der zuerst ins Auge fällt, ferner einem wirtschaftlichen, den dieser zur Voraussetzung hat und schließlich einem religiös - kirchlichen, zu dem noch ein weiterer hinzukommt, der mit allen zusammenhängt und in dem sie alle gleichsam gipfeln, der kulturelle.
Es geht auf den vasallitischen Ursprung des Rittertums zurück, daß er sich primär als Dienst versteht und zwar vornehmlich (aber nicht nur) als Dienst zu Pferde, der einem Höheren geschuldet wird. Der Dienst, basierend auf Huldigung und Treueeid, begründet das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Vasallen, die dem Herrn zu Rat und Hilfe - consilium et auxilium - verpflichtet sind, während der Herr dem Vasallen Schutz und Unterhalt schuldet. Der Unterhalt kann unmittelbar am Hof des Herren erfolgen, in der Hauptsache wird er jedoch durch die Übertragung eines Lehen gewährt. Es ist wesentlich, daß sich dieses Verhältnis auf verschiedenen Stufen wiederholt : vom König zu den großen, von den großen zu den mittleren, von diesen zu den kleinen und kleinsten Vasallen wie zu den Ministerialen, die sich den Vasallen mehr und mehr angleichen. So gehört Vielschichtigkeit von vornherein zum Wesen des Rittertums. Dementsprechend realisiert sich der ritterliche Dienstgedanke jeweils von den niederen zu der hohen Stufe, der Ritter dient stets einem Herren, der über ihm steht, einem Grafen, einem Herzog oder dem König und über diesem Gott, dem (z.B. auf dem Kreuzzug) auch Könige und Kaiser als Ritter dienen. Die Stufung zeigt ebenso an, daß der Dienst nur eine Seite des ritterlichen Daseins ausmachte : er bildete die Kehrseite der Herrschaft, die untrennbar zu ihm gehört. Denn der Ritter der im Dienst eines übergeordneten Herrn steht, ist zugleich selbst Herr, der seinerseits Herrschaftsrechte ausübt.- Selbst die aus der Unfreiheit aufgestiegenen Ministerialen wurden am Ende der Stauferzeit bereits häufig »dominus« Herr genannt. Das heißt, der Ritter ist Diener und Herr zugleich, und dementsprechend wird seine Lebensform durch die Verbindung von Dienst und Herrschaft bestimmt.
Als drittes Moment kommt hinzu die Pflicht zum Schutz , die einerseits mit der germanischen Auffassung von Herrschaft zusammenhängt, anderseits durch kirchliche Einwirkungen verstärkt worden ist. Tatsächlich spielt der Schutz (mundiburdium) als Ausfluß der Herrschaft im gesamten Mittelalter eine wesentliche Rolle. Schutz ist das Grundbedürfnis dieser Zeit, die nicht zuletzt dadurch charakterisiert ist, daß sie ihn nach dem König den Rittern als Standes-aufgabe auferlegt. Die Ausübung des Schutzes war die beste Legitimation des Rittertums.
Bilden so Dienst, Herrschaft und Schutz den Kern des ritterlichen Daseins, so spielte sich dies doch nicht nur zwischen Hof, Burg und Kriegszug ab, sondern war zu einem guten Teil auch von wirtschaftlichen Aufgaben in Anspruch genommen. Diese wirtschaftlichen Aufgaben standen mit den militärisch - herrschaftlichen in einem engen Zusammenhang. Denn wenn der Ritter seinen Dienst auf der Grundlage von Lehen versah, so wurden diese durch den Dienst nicht nur gerechtfertigt, sie konnten auch vermehrt werden, und in jeden Fall mußten sie verwaltet werden.
Für diese ritterliche Grundherrschaft ist wesentlich, daß sie aus größeren Landgütern bestand, die der Herr selbst (oder ein Meyer) in eigener Regie führte und anderseits Abgaben und Leistungen von Bauern, Handwerkern und anderen Personen mit einbezog. Ihre Besitzungen waren in der Regel weit verstreut. Dies hatte zur Folge, daß der Grundherr stets um Abrundung bemüht war, indem er sie durch Tausch oder Kauf günstig zu gestalten suchte. So befanden sie sich in dauernder innerer Bewegung und Veränderung. Dabei ist zu bedenken, daß diese Güter entsprechend der unterschiedlichen Stellung und Bedeutung der einzelnen Ritter Herrschaften von höchst unterschiedlicher Größe bildeten. Einer Größe der nach unten, nicht aber nach oben eine Grenze gesetzt war. 5 Hufen galten als kleines Lehen das selbst für Ministerialen an der untersten Grenze lag um eine Standesgemäße Lebens-führung zu gewährleisten.
Das alte Kampfspiel, das schon immer der Waffenübung berittener Kriegerschaft diente, wurde durch das Rittertum weiterentwickelt und in neuen zuerst in Frankreich ausgebildeten Form des Turniers zu einem wesentlichen Bestandteil des ritterlichen Lebens gemacht. Seine Weiterbildung bestand darin das es strengen Regeln unterworfen wurde, die fortan für das Turnier wie seine Sonderformen Tjost und Buhurt verbindlich blieben. Während der Tjost ein mit der Lanze ausgetragener Zweikampf zu Pferde war, stellte der Buhurt als Gruppenschaukampf zu Pferde mit stumpfen Waffen eine Vorstufe zum eigentlichen Turnier dar, das seinerseits die spielerische Vorwegnahme der Reiterschlacht war. Es war damit Spiel und Kampf zugleich, brachte wie die kriegerische Auseinandersetzung dem Sieger Ehre und Beute, konnte den Teilnehmern aber auch das Leben kosten. Eben deshalb hat die Kirche auf zahlreichen Provinzial und Lateransynoden ein Verbot an das andere gereiht, ohne jedoch den Siegeszug des Turniers aufhalten zu können. Diese Tatsache macht deutlich, daß das Turnier dem Rittertum unverzichtbar und wesentlich war. Es war dies deshalb, weil es im Unterschied zum alten Kampfspiel zu einer gesellschaftlichen Veranstaltung geworden war, einem Fest des Rittertums, das seiner Selbstdarstellung diente.


Quellenangabe: Katalog - »Die Zeit der Staufer«

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