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elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:42:21 Uhr zu
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06.06.2002
Ausland
Thomas Fritz
Die GATS-Attacke
Die Liberalisierungsoffensive der EU: Staatlich geschützte Bereiche wie Post und Telekommunikation,Abfallbeseitigung und Recycling, Wasser- und Energieversorgung sollen vollends für rosinenpickende Multis geöffnet werden
»We are not amused.« Säuerlich verziehen die Beamten der Brüsseler Generaldirektion für Handel die Mienen, wenn sie auf die durchgesickerten Verhandlungsdokumente angesprochen werden, in denen die EU die radikale Öffnung der Dienstleistungsmärkte in 29 Ländern fordert. Der 16. April ist tatsächlich ein schwarzer Tag für die EU-Kommission. Stellten doch ATTAC und die Amsterdamer Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) geheime Papiere aus dem wenig bekannten 133er Ausschuß ins Internet. Tags darauf machte die rund 1000seitige Wunschliste der EU Schlagzeilen auf der Titelseite des britischen Guardian. Die Blamage für die Kommission war perfekt.
Keinen Stein ließen die Brüsseler Freihändler auf dem anderen bei ihrer Suche nach neuen Märkten für die europäische Dienstleistungsindustrie. Akribisch werden für jedes der 29 Länder noch die letzten möglichen Handelshemmnisse aufgelistet, deren Abschaffung die EU fordert. Elf verschiedene Dienstleistungssektoren stehen auf der Wunschliste, darunter freiberufliche und unternehmensnahe Dienste, Bau- und Finanzdienstleistungen, Groß- und Einzelhandel, Tourismus und Transport. Aber auch die in vielen Ländern noch staatlich geschützten Bereiche wie Post und Telekommunikation, Abfallbeseitigung und Recycling, Wasser- und Energieversorgung sollen für rosinenpickende Multis geöffnet werden.
Der Umfang ist atemberaubend
Die jetzt bekanntgewordenen Dokumente passen in die neue Liberalisierungsrunde, auf die sich die Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO im vergangenen Jahr bei ihrer Ministerkonferenz in Doha/Katar einigten. Teil des überaus umfangreichen Verhandlungspakets ist auch das Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services), das 1995 in das Vertragswerk der WTO aufgenommen wurde. Anfang 2000 sind im Rahmen der WTO Neuverhandlungen des GATS begonnen worden, deren Abschluß mit dem geplanten Ende der neuen Welthandelsrunde am 1. 1. 2005 zusammenfallen soll. Ob dieser Termin aber eingehalten werden kann, ist mehr als fraglich.
Der Regelungsumfang des GATS ist atemberaubend und umfaßt zusätzlich zu den von der EU in ihren Geheimpapieren aufgelisteten Sektoren noch die medizinischen und soziale Dienste sowie Bildung und Kultur. Kein Dienstleistungssektor ist grundsätzlich ausgenommen. Alle sollen sie den WTO- Prinzipien des Marktzugangs und der Gleichbehandlung in- und ausländischer Anbieter unterworfen werden. Die besondere Brisanz liegt dabei darin, daß Dienstleistungsmärkte weniger durch klassische Handelshemmnisse wie Zölle geschützt werden, sondern vor allem durch innerstaatliche Regelungen wie Gesetze, Verordnungen, ökologische Normen oder soziale Standards. Ziel der GATS-Verhandlungen ist es aber, sämtlichen innerstaatlichen Regelungen ein möglichst enges Korsett verbindlicher Rahmenrichtlinien anzulegen.
Gerade die öffentlichen Dienste müssen mit verschärftem Wettbewerbsdruck rechnen. Denn sobald sie in Konkurrenz zu privaten Anbietern erbracht werden, was vielfach ohnehin schon der Fall ist, findet das Abkommen Anwendung. Das GATS zielt u. a. darauf ab, daß staatliche Unterstützungen für öffentliche Dienste in gleichem Maße ausländischen Privatanbietern gewährt werden. Effekt dieser zunehmenden privatwirtschaftlichen Konkurrenz ist aber, daß die für gemeinwohlorientierte Leistungen verfügbaren öffentlichen Mittel weiter sinken werden. Aber auch die Möglichkeit einer gewissen politischen Steuerung staatlicher Investitionen ist durch das GATS bedroht, da die öffentliche Auftragsvergabe ebenfalls liberalisiert werden soll. All die negativen Erfahrungen mit bisherigen Liberalisierungen und Privatisierungen öffentlicher Dienste - Qualitätseinbußen, Preissteigerungen, erschwerter Zugang, Entlassungen, Lohnsenkungen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse - bleiben dabei, wie so oft, unberücksichtigt. Warum das so ist, erklärt die EU-Kommission: »Das GATS ist in erster Linie ein Instrument zum Wohle der Unternehmen.«
Der Zeitplan der GATS-Verhandlungen sieht vor, daß bis Ende Juni 2002 alle WTO-Mitglieder ihre Marktöffnungsforderungen bei der WTO einreichen müssen. Was die EU von einem Teil ihrer Handelspartner fordert, ist nun bekanntgeworden. Unbekannt ist aber noch, welche Zugeständnisse die EU von der Mehrheit der ärmeren Entwicklungsländer erwartet und welche konkreten Liberalisierungswünsche andere WTO- Mitglieder an die EU adressieren. Die anschließende Verhandlungsphase ist daher besonders brisant. Bis Ende März 2003 müssen die WTO-Mitglieder angeben, in welchen Bereichen sie zu Zugeständnissen bereit sind und ihre Märkte für ausländische Anbieter öffnen wollen.
Willige Diener der Industrie
Die Dokumente aus dem Brüsseler 133er Ausschuß (dieser koordiniert die europäische Außenhandelspolitik) sind ein Musterbeispiel für die Verfilzung nationaler und europäischer Gremien mit der Privatwirtschaft. Wie kommen solche Papiere zustande? Zunächst erstellt die Generaldirektion Handel erste Entwürfe der GATS-Forderungen, die im 133er Ausschuß diskutiert und mit den nationalen Hauptstädten abgestimmt werden. Die zuständigen Ministerien der EU-Staaten können Ergänzungen vornehmen. Das deutsche Wirtschaftsministerium schickte dazu Teile der Entwürfe an ausgewählte Wirtschaftsverbände mit der Bitte um Stellungnahme. Die Generaldirektion Handel sammelt schließlich die Forderungen der nationalen Regierungen und erstellt verfeinerte Forderungslisten, die abermals in die nationale Abstimmung gehen. Die endgültigen Forderungen werden schließlich bei der WTO eingereicht.
Ob die Übermittlung der Entwürfe an die Industrie überhaupt rechtens ist, darf bezweifelt werden. Die Mitgliedstaaten wurden nämlich ersucht sicherzustellen, daß die Listen »nicht öffentlich zugänglich gemacht« und »nur an zuständige Offizielle weitergeleitet« werden. Daran hat sich das deutsche und manch anderes Wirtschaftsministerium aber nicht gehalten. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der PDS räumt die Bundesregierung ein, sie habe Elemente der Entwürfe an »einzelne, sachlich unmittelbar betroffene Wirtschaftsverbände« übermittelt, aber aufgrund ihres »vertraulichen Charakters« seien sie »nicht zu einer breiten Verteilung geeignet«. Vertraulichkeit im Sinne der Bundesregierung gilt also nicht gegenüber der Industrie, diese genießt vielmehr Privilegien staatlicher Unterhändler, sondern ausschließlich gegenüber der interessierten Öffentlichkeit.
Der Dienstleistungsindustrie stehen nicht nur die Beamten nationaler Ministerien zu Diensten, sondern auch diejenigen der EU-Kommission. Um den Informationsfluß zwischen Kommission und Industrie in Sachen GATS zu optimieren, wurde 1999 das European Services Forum (ESF) gegründet. Wie Dietrich Barth, ein hoher Beamter der Generaldirektion Handel, unverblümt feststellt, ist das ESF »eine privatwirtschaftliche Organisation der Dienstleistungswirtschaft, die eng mit der EU-Kommission zusammenarbeitet, um die offensiven und eventuelle defensive Handelsinteressen der Gemeinschaft zu definieren und die Kommission zu beraten«. Entsprechend finden sich zahlreiche der ESF-Forderungen in den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten wieder, so die vollständige Niederlassungsfreiheit im Ausland oder der unbehinderte Einsatz von »Schlüsselpersonal« an sämtlichen Konzernstandorten.
Entwicklungspolitik am Ende
Die entwicklungspolitischen Bekenntnisse der EU verkümmern zur Farce, wenn die europäischen GATS-Forderungen zum Maßstab genommen werden. Vom krisengeschüttelten Argentinien wird der Verzicht auf Quellensteuern erwartet, welche auf die grenzüberschreitende Kreditvergabe im Bank- und Versicherungsgewerbe erhoben werden. Besonders weitreichende Lockerungen erwartet die EU von denjenigen Ländern, die sich mit Hilfe konsequenter Kapitalverkehrskontrollen gegen die Ansteckung durch die asiatische Finanzkrise von 1997/98 schützen konnten, vor allem Indien, Malaysia und China. So soll Malaysia den Handel mit der inländischen Währung Ringgit und mit Fremdwährungen vollständig freigeben, obwohl gerade Beschränkungen des Devisenhandels eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Finanzkrisen darstellen. Von Indien und China verlangt die EU die Zulassung äußerst riskanter innovativer Finanzinstrumente, der sogenannten Derivate. Der Großteil der Derivate wird nicht beaufsichtigt und hat schon häufig bei Finanzcrashs eine Rolle gespielt, so beim Zusammenbruch des berüchtigten US-Investmentfonds Long Term Capital Management. Die Philippinen sollen gar den Offshore-Töchtern ausländischer Banken (diese haben ihren Sitz für gewöhnlich in vollkommen unregulierten Steueroasen) Geschäfte in einheimischer Währung ermöglichen. Gerade auf diesem Weg finden aber die krisenverschärfenden Spekulationen gegen Schwachwährungen statt.
Bei Durchsicht der EU-Forderungen wird klar, daß das GATS zu Recht als »Klon« des 1998 gescheiterten multilateralen Investitionsabkommens (MAI) bezeichnet wird. Durchgängig verlangt die EU, daß gerade entwicklungspolitisch sinnvolle Auflagen gegenüber ausländischen Investoren geschleift werden. So erlauben viele Länder in bestimmten Sektoren keine Übernahmen, sondern lediglich Gemeinschaftsunternehmen mit lokalen Firmen (Joint ventures), was einheimische Beschäftigung sichern und einen Technologietransfer ermöglichen soll. Um einheimische Arbeitskräfte nicht nur in niedrigen Positionen zu beschäftigen, begrenzen viele Länder die Zahl der Ausländer im Management von Niederlassungen. Um marktbeherrschende Stellungen zu verhindern, wird häufig die Anzahl von Zweigstellen begrenzt, die ein ausländischer Konzern im Inland errichten darf. Weitere Beschränkungen betreffen die Höhe ausländischer Beteiligungen, den Rücktransfer von Gewinnen oder den Erwerb von Grund und Boden. Die EU fordert, daß all diese durchaus sinnvollen Investitionsauflagen beseitigt werden.
Zweiklassenversorgung
Auch in umweltpolitisch sensiblen Bereichen kennt der europäische Exporthunger keine Grenzen. Weitreichende Marktöffnungen streben die europäischen Unterhändler beispielsweise im Energiesektor an, ein Bereich, der bisher noch gar nicht als eigenständiger GATS-Sektor existiert. Die Wunschliste reicht von der Erkundung (Exploration) potentieller Energiequellen über den Bau von Anlagen, Pipelines und Stromnetzen, das Betreiben von Transport- und Übertragungsnetzen, den Groß- und Einzelhandel mit Energieprodukten bis hin zur Stillegung von Produktionsstätten. Auch die Wasserver- und -entsorgung haben Kommission und Industrie als europäisches Handelsinteresse definiert. Einflußreiche Lobbyisten sind die französischen Weltmarktführer im Wasserbereich, Vivendi und Suez. Aber auch deutsche Unternehmen wie RWE, AquaMundo, die E.ON-Tochter Gelsenwasser oder Berlinwasser International werden mit Exportbürgschaften, Entwicklungshilfegeldern und durch Übernahmen kommunaler Wasserwerke für den Weltmarkt fitgemacht. Wichtig also, daß Handels- und Investitionshemmnisse auch im Wasserbereich fallen. Die EU fordert daher die vollständige Marktöffnung für Wassersammlung, -klärung und -vertrieb sowie für die Bereitstellung sanitärer Anlagen.
Die öffentlichen Versorgungsunternehmen, sei es im Energie-, Wasser- oder auch im Telekommunikationssektor, werden von den Freihandelsapologeten notorisch schlechtgeredet. Anders lassen sich ausländische Kapitalbeteiligungen, denen (Teil-)Privatisierungen vorauszugehen haben, offensichtlich nicht rechtfertigen. So werden öffentliche Unternehmen als ineffizient, korrupt und kostentreibend beschrieben, ohne ernsthaft nachzuweisen, warum all dies auf private Unternehmen nicht genauso zutrifft. Gerade qualitative Aspekte, wie der kostengünstige Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu lebensnotwendigen und hochwertigen Diensten, spielen im Kalkül der Liberalisierer überhaupt keine Rolle. So sind die meisten transnationalen Konzerne nur in der Lage, standardisierte High-Tech-Lösungen anzubieten, die kostengünstigere Alternativen, z. B. angepaßte Technologien, verdrängen. Da öffentliche Versorgungsunternehmen oftmals Monopolstellungen innehaben, führt die Marktöffnung zudem häufig zur Auswechslung öffentlicher durch private Monopole, wobei die Gewinnerwartungen der privaten Betreiber notorisch in Konflikt zu einer kostengünstigen Grundversorgung geraten. Arme Bevölkerungsgruppen sind nun einmal mangels Kaufkraft keine attraktive Zielgruppe privatwirtschaftlicher Unternehmen.
Als besonderes Risiko kommt beim GATS hinzu, daß sämtliche staatliche Auflagen, seien diese nun umwelt-, sozial- oder entwicklungspolitisch motiviert, mittels eines »Notwendigkeitstests« daraufhin überprüft werden sollen, ob sie »ungerechtfertigte Handelshemmnisse« darstellen. Gegen derartige Handelsbeschränkungen könnte dann vor dem WTO- Schiedsgericht geklagt werden. Bei der WTO wurde eine spezielle Arbeitsgruppe zu innerstaatlichen Regulierungen eingesetzt, die sich u. a. mit der Entwicklung dieses Notwendigkeitstests befaßt.
Zwar hat die EU bisher keine Forderungen im Bildungs- und Gesundheitswesen an die 29 Länder gerichtet, dennoch wird es auch in diesen Bereichen zu GATS-Verhandlungen kommen, da andere WTO-Mitglieder hier dezidierte Interessen artikulieren. Dies wird ab Juli dieses Jahres auch innenpolitisch relevant, denn dann muß die EU ihre Liberalisierungsangebote aushandeln. Dabei hat die EU sowohl im Bildungs- wie auch im Gesundheitssektor schon GATS-Verpflichtungen übernommen, wie der gemeinsamen Verpflichtungsliste der Europäischen Gemeinschaft entnommen werden kann. Wenn es nach den Wünschen der US-amerikanischen Dienstleistungsindustrie geht, müßten diese aber noch erheblich ausgeweitet werden. Der Zusammenschluß der US-Dienstleistungsindustrie, die Coalition of Service Industries (CSI), bringt das für sie ärgerlichste Handelshemmnis im Gesundheitswesen wie folgt auf den Punkt: »Die öffentliche Trägerschaft der Gesundheitsversorgung erschwert privaten US-amerikanischen Gesundheitsanbietern den Zutritt auf die ausländischen Märkte.«
Weltweiter Widerstand
Besonders stark ist das Interesse, staatliche Subventionen des öffentlichen Bildungs- und Gesundheitssystems in private Taschen umzuleiten. So kritisiert die US-Regierung beispielsweise die »Intransparenz« bei der Vergabe staatlicher Subventionen für tertiäre Bildungsdienstleistungen, Erwachsenenbildung und berufliche Weiterqualifizierungen. Die WTO sekundiert und stellt nüchtern fest, daß in denjenigen Sektoren, in denen wie im Krankenhaussektor staatliche und private Träger nebeneinander existieren, »Subventionen und ähnliche ökonomische Vergünstigungen unter die Verpflichtung zur Inländerbehandlung fallen«. Ausländischen Privatanbietern müßte folglich der gleichberechtigte Zugang zu sämtlichen Unterstützungsmaßnahmen gewährt werden, welche sonst nur öffentlichen bzw. im öffentlichen Auftrag tätigen Anbietern zustehen. Würden die öffentlichen Mittel tatsächlich noch mehr als bisher zugunsten kostenpflichtiger, auf zahlungskräftige Kundschaft ausgerichtete Privatanbieter umgelenkt, wären frei zugängliche staatliche Bildungs- und Gesundheitssysteme zweifellos unfinanzierbar.
Zu Recht richtet sich daher der weltweite Widerstand gegen die ungehemmte Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte. Soziale Bewegungen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen sind maßgebliche Träger dieses Protests. In der Bundesrepublik formiert sich ein breites Widerstandsbündnis auf Initiative des globalisierungskritischen Netzwerks ATTAC. Studierende organisieren sich europaweit in dem Bündnis »Education is not for sale«. Da die Dienstleistungsliberalisierung derart stark in das alltägliche Leben eingreift, ist zu hoffen, daß diese Ansätze sich noch deutlich ausweiten werden.
* Thomas Fritz ist freier Mitarbeiter von WEED (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung), Berlin, und engagiert sich bei ATTAC
gated society schrieb am 12.12. 2002 um 22:00:22 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
jello biafra aktualisiert gats-blaster
auch lügentechnologie (hollidays in namibia)
strukturanpassungsprogramme (SAP)
waffenhandel steuerparadies
normalarbeitszeit ressourcenkrieg
prekarität arbitragegewinne finanzkrise
bretton woods derivate
drogenhandel
menschenhandel
extraktionsökonomien regulierung
niedriglohnsektor off-shore-zentrum
schattenpolitik
machiavelli sweatshops
vertragssklaverei subunternehmer tontine
söldnerfirmen scheinselbstständigkeit
geldwäsche
interstizien kapitalflucht informalität
bestechung akkumulationsregime klientelismus
steuerparadies
staatszerfall neoliberalismus schockabsorber
geldfälschung
aviamento-system cybermoney armut
illicit economy
schmuggel private-public-partnership
oecd moe
imperialismus gerechtigkeit anlagebetrug
frauenerwerbstätigkeit vermögenssteuer
argentinien exklusion debt swap
aktienoptionen kinderarbeit multitude
schuldenkrise steuerflüchtling produktivität
gated society schrieb am 11.12. 2002 um 03:50:20 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
unserer Ansicht nach vorrangig gegen das GATS richten, denn die Anzahl und die Bandbreite der betroffenen Bereiche, die Vielfalt der zum Abbau der staatlichen Regulierungsbefugnisse eingesetzten Mittel und die praktische Unangreifbarkeit einmal erteilter Konzessionen machen dieses Abkommen wahrhaftig zu einem Trojanischen Pferd im Gemeinwesen der Demokratie.
Bei aller Dringlichkeit sind jedoch die politischen Schwierigkeiten dieses Kampfes nicht zu verheimlichen. Die Bürger werden nur wenige oder keine Verbündeten unter den Regierungen finden, die das GATS aushandeln. Die Regierungen des Nordens sind als lnteressenvertreter ihrer bevorzugten Unternehmerklientel nur darauf bedacht, lukrative Märkte zu öffnen, und um das zu erreichen, scheinen sie bereit, Jahrzehnte sozialen Fortschritts im eigenen Land zu opfern. Und die Regierungen des Südens, die die Interessen der Eliten der armen Länder wahrnehmen, wären entzückt, wenn sich Anbieter hochwertiger Dienstleistungen in ihren Ländern niederließen und sie der Minderheit ihrer Bevölkerung, die sich diese leisten kann, zu Gute kommen ließen.
Die Gegenoffensive: Dumm stellen, Mund halten
Der Kampf gegen dieses gefährliche Abkommen wird nicht nur durch die Undurchsichtigkeit und das Ausbleiben politischer Unterstützung von Regierungsseite behindert, sondern auch durch eine neue, mächtige Gegenoffensive von hohen WTO-Beamten und ihren Helfern, der Europäischen Kommission, nationalen Ministerien, den Chefs und Lobbys der TNC sowie den liberalen Medien wie dem Economist. Absolute Priorität hat für sie, ein weiteres Debakel wie in Seattle zu verhindern, Die GATS-Kritiker müssen sich deswegen darauf gefasst machen, dass ihr guter Wille, ihre Motivation, ihre Aufrichtigkeit in Zweifel gezogen werden.
5 2 Du m stellen, und halten
1
Diese Gegenattacke unterstellt, dass die demokratische Diskussion nicht legitim sei. Die offiziellen Stimmen hätten die Wahrheit für sich gepachtet. Ihnen käme es zu, sie den Bürgern zu verkünden, und diese hätten schweigend zuzuhören. Wenn die Verfechter des GATS entgegenkommend sein wollen, behandeln sie die Kritiker als Ignoranten oder irregeleitete; wenn sie die Konfrontation suchen, erklären sie ihre Gegner zu Heuchlern, Unverantvvortlichen, Hysterikern oder Paranoikern. Für Generaldirektor Mike Moore sind die Protestierer »zum Kotzen«. Ganz zu schweigen davon, dass der Kritiker natürlich als Erzfeind einer Verbesserung der Lage der Armen in den Entvvicklungsländern gilt, die mit den einzigartigen Wohltaten des GATS eingedeckt würden, wenn man nur diese übel wollenden Widersacher unschädlich machen könnte.31
im März 2001 publizierte die WTO eine 16seitige Broschüre (GATS: Fact and Fiction), worin die Gegner dieses Abkommens bezichtigt werden, sie verbreiteten »Schauergeschichten« (scare stories).
Was sagen diese Kritiker, denen so viel Schimpf angetan wird? »Wie kommen seriöse Leute dazu, etwas zu glauben, was offensichtlich nicht in Frage kommt?« fragt das Sekretariat. Die Antwort ist, dass sich diese »seriösen Leute« auf den Wortlaut des GATS, auf die offiziellen Dokumente und Denkschriften des Sekretariats sowie auf die Erklärungen der Lobbys der mächtigsten TNC stützen.
Den einen oder anderen dieser Ausdrücke gebrauchten u.a. WTOChef Mike Moore, sein Abteilungsleiter für Dienstleistungen David Hartridge, der europäische Handelskommissar Pascal Lamy und sein Verhandlungsführer für Dienstleistungen Michel Servoz, die Financial Times, der Economist und andere neoliberal eingestellte Publikationen. Für ein Resümee einer Etappe dieser Offensive siehe: Daniel Pruzin, »Trade officials voice concern over NGOs' anti-GATS campaign«, WTO Reporter, 29. Dezember 2000.
Dumm stellen, Mund halten 53
voice recorder schrieb am 3.1. 2003 um 06:03:27 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Finanzierungsmechanismen (z.B. Abgaben oder Fonds) einhergehen. Der Staat kann einzelnen oder allen Anbietern am Markt derartige Verpflichtungen auferlegen. Werden nur einzelnen Anbietern Gemeinvvohlverpflichtungen auferlegt, kann es notwendig sein, alle übrigen Anbieter an der Finanzierung der Mehrkosten für die Bereitstellung des gemeinwohlorientierten Dienstes zu beteiligen. Der finanzielle Ausgleich, den der Staat einem Unternehmen fürdie Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen gewährt, ist zwar eine staatliche Beihilfe, kann aber mit dem EG-Vertrag vereinbar sein, wenn der Ausgleich nicht über die Mehrkosten hinausgeht. Bezüglich der Unternehmensform, öffentlich-rechtlich oder privat, macht die Kommission keine Vorgaben, der Versorgungsauftrag muss aber per Hoheitsakt aufgetragen werden.
Mögliche Einschränkungen können sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben. In Verbindung mit dem Artikel 86, Abs. 2 des EG-Vertrags besagt dieser laut Kommission, dass die Mittel zur Erfüllung des Versorgungsauftrags »keine unnötigen Handelshemmnisse erzeugen dürfen«. Ferner sei sicherzustellen, »dass Einschränkungen des Wettbewerbs oder der Binnenmarktfreiheiten nicht über das zur tatsächlichen Erfüllung des Auftrags erforderliche Maß hinausgehen« (ebd.: 12). Die Kommission wacht unter Aufsicht des Europäischen Gerichtshofs über die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Dabei hat sie aber offensichtlich einen gewissen Interpretationsspielraum, der es ihr ermöglicht, eine gemeinwohlorientierte Dienstleistung unter Umständen als potenzielles Handelshemmnis oder als Verstoß gegen die Binnenmarktfreiheiten einzustufen. Sobald Einrichtungen bei der Erfüllung eines Gemeinwohlauftrags wirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, sind darauf die Binnenmarktregeln anzuwenden. Was jedoch im konkreten Fall wirtschaftliche Tätigkeiten sind, ist nicht immer eindeutig bestimmbar.
Bei Diensten, die im Zusammenhang mit staatlichen Bildungsund Sozialversicherungssystemen stehen, sind die Wettbewerbsund Binnenmarktregeln nicht anzuwenden - sofern kein Gewinnzweck verfolgt wird. Diese Bestimmung schließt natürlich nicht aus, dass weiterhin private Bildungsangebote oder Versicherungsprodukte zugelassen werden, die zu einer qualitativen
34 2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt
und finanziellen Schwächung der staatlichen Angebote führen können.
Frankreich ist derzeit das einzige Land in der EU, das sich gegen die fortschreitende Liberalisierung öffentlicher Dienste zur Wehr setzt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass es in Frankreich keine Privatisierungen gibt. Vielmehr richtet sich die Politik der französische Regierung dezidiert gegen das Binnenmarktprogramm im Dienstleistungsbereich. Sie setzte durch, dass Kornmissionspräsident Romano Prodi gegen den Widerstand der mächtigen Kommissare für Binnenmarkt und Wettbewerb ein Konsultationspapier in Auftrag gab, das die Notwendigkeiten des Schutzes grundlegender Dienste bei zukünftigen Legislativvorhaben untersuchen soll. Das Dokument soll im Herbst 2002 vorgelegt werden. Deutsche und britische Diplomaten äußerten die Befürchtung, dass derartige Rechtsentwicklungen das Ziel der EU gefährdenwürden, bis2010zumwettbewerbsstärksten Wirtschaftsraum der Welt aufzusteigen (Financial Times, 8.8.2002).
2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt 35
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:36:17 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
GATS: Wer jetzt nicht handelt, wird verkauft!
von Education is not for sale - 09.09.2002 19:17
WTO aufhalten, GATS stoppen!!!
»Wenn wir unseren Zugang zu anderen Märkten verbessern wollen, können wir unsere geschützten Sektoren nicht verstecken. Wir müssen offen dafür sein, sie alle zu verhandeln, wenn wir die Chance auf ein großes Geschäft haben. Für die USA und für die EU bringt dies Schmerzen in einigen Sektoren mit sich, aber Gewinne in vielen anderen und ich denke, wir beide wissen, dass wir in den sauren Apfel beißen müssen, um zu bekommen, was wir wollen.«
Zitat: EU Handelskommissar Pascal Lamy über die GATS Verhandlungen während einem Vortrag für den “US Council for International Business”, New York, 8. Juni 2000
Forum Bildung und Demo: 13. & 14.9.2002
Wer jetzt nicht handelt, wird verkauft!
WTO aufhalten, GATS stoppen!!!
»Wenn wir unseren Zugang zu anderen Märkten verbessern wollen, können wir unsere geschützten Sektoren nicht verstecken. Wir müssen offen dafür sein, sie alle zu verhandeln, wenn wir die Chance auf ein großes Geschäft haben. Für die USA und für die EU bringt dies Schmerzen in einigen Sektoren mit sich, aber Gewinne in vielen anderen und ich denke, wir beide wissen, dass wir in den sauren Apfel beißen müssen, um zu bekommen, was wir wollen.«
Zitat: EU Handelskommissar Pascal Lamy über die GATS Verhandlungen während einem Vortrag für den “US Council for International Business”, New York, 8. Juni 2000
Was ist GATS?
Durch das GATS (General Agreement on Trade in Services, ein Abkommen der Welthandelsorganisation, WTO) werden öffentliche Dienstleistungen zu handelbaren Waren erklärt. Momentan wird im Rahmen des GATS über die Liberalisierung des Bildungs- und des Gesundheitssektors verhandelt. Für die EU-Mitgliedstaaten werden die Verhandlungen durch die europäische Kommission geführt. Die EU hat bereits vor einigen Jahren der Öffnung ihrer Märkte für »public-private-partnerships« in den Bereichen Grundschulbildung, Schulbildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung zugestimmt. Aber Anfang Juli wurde bekannt, dass diese Öffnung nicht das Ende, sondern erst der Anfang einer weitgehenden Liberalisierung des Bildungswesens war. Angesichts der Tatsache, dass die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme »Towards GATS 2000« GATS als »zuerst und v.a. ein Instrument zum Nutzen der Wirtschaft« bezeichnet, können wir uns auch im Bildungsbereich auf einiges gefasst machen.
Die erste Phase der GATS 2000 Verhandlungen ist vollendet. Im Juni dieses Jahres wurden von der EU Forderungen an 109 WTO-Mitgliedstaaten gestellt, eine davon an die Vereinigten Staaten und zwar bezüglich des Bildungsbereichs. Die EU-Forderung an die USA beschränkt sich zwar auf privat finanzierte Bildungsangebote, jedoch – wie die GEW in einem Brief an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung am 24. Juni schreibt:
“Auch wenn sich diese Forderungen an die USA richten und nach Ihren Aussagen nicht über bereits eingegangene Verpflichtungen der Europäischen Union hinausgehen, so werden sie nicht ohne Folgewirkung auf weitere Verhandlungen im Bereich der Bildungsdienstleistungen bleiben.”
Weiter heißt es in dem Brief:
”Wir gehen davon aus, dass durch diese Forderung die Europäische Union unter Druck geraten wird, ihre eigenen Verpflichtungen für Bildungsdienstleistungen auszuweiten. Getreu dem Prinzip: Wer fordert, muss auch etwas bieten. Bereits eingegangene Verpflichtungen der Europäischen Union sind sicher bereits abgegolten und können nicht als Argument dienen.”
Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung schrieb in einem Positionspapier vom 5. April 2002, dass es Klarstellungsbedarf gäbe, bei der Definition von “hoheitlich erbrachten Dienstleistungen” – das sind vom Staat auf nicht kommerzieller Basis und nicht in Konkurrenz zu privaten Anbietern erbrachte Dienstleistungen – und somit auch bei der Anspruchsberechtigung ausländischer Anbieter für staatliche Zuschüsse im Bildungsbereich. Denn die GATS-Verpflichtungen beinhalten unter anderem die Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Anbieter, was bedeutet, dass jeder Anbieter vom Staat die gleichen Zuschüsse bekommen muss und keiner benachteiligt werden darf. Nach § I, Abs. 3 (b) des GATS sind Dienstleistungen, die hoheitlich erbracht werden, von den GATS-Verpflichtungen ausgenommen. Nun ist die Frage, ob z.B. öffentliche Hochschulen tatsächlich “hoheitlich” zu Verfügung gestellt werden oder in Konkurrenz zu privaten Hochschulen und mit Hilfe von nichtstaatlichen Mitteln – und damit nicht “hoheitlich” – existieren, noch nicht geklärt. Brisant dabei: Die Bundesregierung hat im August 2002 per Rechtsverordnung die private Bildungseinrichtung International University Bremen (IUB) in die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz aufgenommen. Damit kann die IUB ab Januar 2003 Mittel aus der Hochschulbauförderung des Bundes und der Länder teilhaben. Bei der International University Bremen handelt es sich um eine deutsche Filiale der Rice University in Austin (USA). Obwohl die IUB eine Privatuniversität ist, wurde bereits ihre Gründung 1998/99 vom Bremer Senat mit 230 Millionen Mark unterstützt. Das Engagement privater Investoren wird dagegen mit lediglich 70 Millionen Mark angeben. Durch das oben beschriebene Prinzip der Gleichbehandlung können alle privaten Anbieter bei Anträgen auf staatliche Bezuschussung von nun an auf die Aufnahme der IUB in die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz verweisen.
Was bedeutet dies alles?
Aus der Tatsache, dass die Verhandlungen erst angefangen haben, lässt sich schließen, dass die öffentlichen Bildungseinrichtungen in der EU jederzeit in die Verhandlungen miteinbezogen werden können. Sei es direkt oder indirekt. Wenn z.B. die USA erreichen würde, dass private us-amerikanische Bildungseinrichtungen innerhalb der EU das Recht auf die gleichen staatlichen Zuschüsse bekommen, die die öffentlichen Bildungseinrichtungen erhalten, bedeutete dies künftig die Verteilung der gleichen Summe über viel mehr Schulen und Hochschulen. Auch deutsche Privatanbieter im Bildungsbereich werden versuchen staatliche Zuschüsse zu bekommen. Für die öffentlichen Einrichtungen wäre eine massive Kürzungswelle und damit eine noch größere Abhängigkeit von Privatgeldern die Folge. Auch Studiengebühren und ein selektives Zulassungssystem wären die Konsequenz. Das Handelsministerium der USA hat mehrmals klargestellt, dass ihm die staatlichen Zuschüsse in den meisten EU-Mitgliedstaaten ein Dorn im Auge sind.
An allen Fronten wird gearbeitet
Die EU verspricht sich von der Liberalisierung im Bildungsbereich neue Exportmöglichkeiten und ist, wie im Zitat von Pascal Lamy deutlich wurde, bereit, dafür einiges in kauf zu nehmen. Überall werden die Weichen gestellt: Bertelsmann hat gerade mittels seines Think-Tanks CHE (Centrum für Hochschulentwicklung) in einer Studie (im Auftrag von der DAAD, Deutscher Akademischer Austausch Dienst, unter anderem aktiv im GATE-Germany http://www.gate-germany.de ) die Exportmöglichkeiten für deutsche Bildungseinrichtungen untersucht und räumt ihnen gute Chancen ein. Eine Marktöffnung durch GATS im Bildungsbereich würde diese Möglichkeiten erheblich ausdehnen. Vor allem die sogenannten Süd-Länder (Entwicklungsländer) werden ein hohen Preis zahlen. Die reichen Länder aus dem Norden werden versuchen, Spitzenstudierende von dort zu sich zu locken und innerhalb der Süd-Länder den Bildungsmarkt zu übernehmen. Durch letzteres besteht die Möglichkeit vor Ort die Art der Bildung und Bildungsinhalte zu beeinflussen oder gar festzulegen.
Bertelsmann ist auch Mitglied im ESF (European Services Forum), eine Lobbygruppe der europäischen Dienstleistungsindustrie, die sich auf ihrer Webseite als wie folgt umschreibt:
“The European Services Forum (ESF) is a network of representatives from the European services sector committed to promoting actively the interests of European services and the liberalisation of services markets throughout the world in connection with the GATS 2000 negotiations.”( http:// www.esf.be )
Das ESF hat bei der Gestaltung der GATS Forderungen der EU aktiv mitgewirkt.
Auch innerhalb Deutschlands wird die Kommerzialisierung von Bildung energisch vorangetrieben: Mit dem 1. August 2002 ist das Modellvorhaben „Selbständige Schule NRW“ an 238 Schulen in Nordrhein-Westfalen gestartet. Diese Schulen sollen in 5 Arbeitsbereichen modellhaft demonstrieren, dass Schulen quasi als unternehmensähnliche Einrichtungen besser funktionieren, wenn SchulleiterInnen Dienstvorgesetzte der LehrerInnenschaft sind, wenn Schulen Personal- und Sachmittelbewirtschaftung in Eigenregie betreiben können, wenn die LehrerInnenschaft weniger Mitbestimmungsrechte hat, Unterricht dauerevaluiert wird (wobei die Kriterien der Evaluation hauptsächlich extern gesetzt werden sollen) und Schulen in einen Wettbewerb auf einem 'Bildungsmarkt' untereinander eintreten. Wesentliche Merkmale des Modellvorhabens sind zum einen das jeweils eigene Budget der Schulen, das ihnen erlaubt, für ihr Geld entweder neue LehrerInnen einzustellen oder Sachmittel oder Renovierungen etc. zu finanzieren. Angesichts chronisch geleerter öffentlicher Kassen besteht die Gefahr, dass Budgets nur zu halten sind, indem private Sponsoren an Land gezogen werden.
Die Stiftung hat übrigens bereits eigene Vorstellungen von Inhalten, die den SchülerInnen vermittelt werden sollen: Erklärtes Ziel ihres Projekts “Wirtschaft in die Schule!” ist “Jugendliche mit ökonomischen Zusammenhängen vertraut zu machen und ihre Entwicklungschancen, zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt, zu verbessern”. ( http://www.ioeb.de/de/projekte/wis/) Weiter heißt es, “Nach erfolgreichem Verlauf der viereinhalbjährigen Pilotphase sollen flächendeckend erprobte Materialien für mehr und besseren Wirtschaftsunterricht in den Schulen des Landes angeboten werden.” Das von Bertelsmann-Stiftung, Heinz Nixdorf Stiftung, Ludwig-Erhard-Stiftung und dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung NRW initiierte Projekt lief am 28.06.02 aus. Als Ergebnis hält die Bertelsmann-Stiftung auf ihrer Internetseite fest: “dass ab Mitte 2002 den Gymnasien in NRW die Möglichkeit eingeräumt wird, das Fach ‚Sozialwissenschaften / Wirtschaft’ im Sinne einer Profilbildung anzubieten.”
Nicht die “Selbständigkeit” von Schulen ist das wahre Ziel der Bertelsmann-Stiftung, sondern u.a. ihre Abhängigkeit von Unternehmen. Auch das neue Hochschulrahmengesetz entlässt die Hochschulen nicht “in die Freiheit“, sie werden abhängig von Konzernen. In hohem Tempo wird unser Bildungssystem fit gemacht für den Wettbewerb auf dem globalen Bildungsmarkt.
Mensch?
Es geht in Zukunft noch weniger um Menschen und ihre Bedürfnisse, auch nicht um so etwas wie Chancengleichheit, sondern noch mehr als bislang um Profite. Auch wird der Mensch in Zukunft, noch mehr als es bis jetzt schon der Fall ist, auf Humankapital reduziert. Wenn es nach dem Interesse von Konzernen geht, lernen wir nicht für uns selbst, sondern um anschließend als Rohstoff für die Wirtschaft zu fungieren. Zur Investition in unser Humankapital müssen wir selbstverständlich tief in die Tasche greifen. Schon jetzt hat das Deutsche Studentenwerk bemängelt, dass es immer weniger Studierende aus ärmeren Familien gibt; in Zukunft wird ihre Zahl eher weiter ab- als zunehmen. GATS wird die Kluft zwischen Arm und Reich, zwischen den sogenannten “winners and loosers” weiter vergrößern. Nicht nur hier, sondern weltweit! Studiengebühren werden mittelfristig für alle Studierenden (ab dem ersten Semester) eingeführt werden, Kindergartenbeiträge (ja, auch dieser Teil des Bildungswesens ist unter GATS für weitere Liberalisierungen freigegeben) werden steigen und auch generelle Schulgebühren sind bald vorstellbar.
Und jetzt?
Der Widerstand gegen GATS und die Kommerzialisierung der öffentlichen Dienste wächst weltweit. SchülerInnen und Studierende können sich diesem Widerstand anschließen. Das internationale Education is not for Sale-Netzwerk wird im kommenden Schuljahr/Semester seine Kampagne gegen GATS und die Kommerzialisierung von Bildung intensivieren. In Deutschland beteiligt sich Education is not for Sale an der Postkartenaktion gegen GATS (vom Anti-GATS-Bündnis, zusammen mit u.a. DGB und ATTAC, www.gats-kritik.de ) und wird weiterhin auch andere Proteste gegen GATS und die Kommerzialisierung der Bildung unterstützen und organisieren. Der Widerstand gegen jede Art von Bildungsgebühren ist ein wichtiger Pfeiler unserer Kampagne. Bildungsgebühren wie z.B. Studienkonten oder Langzeitstudiengebühren sind ein nächster aber wichtiger Schritt in Richtung einer weiteren Kommerzialisierung, zusammen können wir sie verhindern!
Am 13.9. wollen wir mittels eines Forum Bildung in Köln die nächste Phase des Protests starten. In vier Workshops, zwei Plena und einer anschließenden Podiumsdiskussion wollen wir über die Kommerzialisierung von Bildung diskutieren, mögliche Strategien dagegen und auch eigene Vorstellungen von Bildung, wie wir sie haben wollen, entwickeln. Am nächsten Tag (14.9.) wird es einige Aktionen geben, sowie einen Bildungsblock bei der Demo der Gewerkschaftsjugend und Attac. Dies soll der Auftakt einer Reihe von Aktionen im kommenden Semester und Schuljahr sein.
13. September, ab 10. Uhr: Forum Bildung
FH Köln, Standort Süd, Claudiusstraße 1
(Übernachtungsmöglichkeiten ab 12. September möglich, Anmeldungen für Übernachtungen: ole@education-is-not-for-sale.org ). Während des Forums wird es auch ein internationales Treffen vom Education is not for Sale-Netzwerk geben, um Aktivitäten für das kommende Jahr zu planen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. eine internationale Protestwoche und das Europäische Sozial Forum in Florenz.
14. September, ab 14 Uhr: Bildungsblock auf Demo “Her mit dem schönen Leben”
Rudolfsplatz, Köln. Haltet dort Ausschau nach einem lila Transparent mit der Aufschrift Education is not for Sale und lauscht der Ansage im Anschluss an die Kundgebung. Es wird auch Überraschungsaktionen geben.
Mehr Infos über Bildungsblock und Forum Bildung: http://www.education-is-not-for-sale.org
Und/oder über unsere Mailingliste. Zur Anmeldung einfach eine leere e-mail an folgende Adresse schicken:
international-pupil-and-studentactions-subscribe@yahoogroups.com
Homepage: http://www.education-is-not-for-sale.org
voice recorder schrieb am 6.1. 2003 um 03:59:36 Uhr zu
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dustrien sind, zeigt es sich laut der Welthandelsorganisation, dass deren Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft empirisch »sehr schwer zu fassen« sind (WTO 1998: s).
Entsprechend konzentrieren sich die meisten Studien auf die Folgen der Handelsliberalisierung beziehungsweise Deregulierung in den Sektoren selbst. Im Finanzsektor führte eine Libera. lisierung in vielen Ländern zu einem dauerhaften Rückgang der Gewinne im Bankengewerbe. Häufig reagierten die betroffenen Finanzinstitute mit risikoreichen Anlage- und Kreditvergabestrategien, die dort, wo die Bankenaufsicht unzureichend war, zu ernsthaften Finanzkrisen führten. Die Krise der US-amerikanischen Sparkassen (savings & loan) belegt, dass auch in entwickelten Ökonomien die Bankenaufsicht im Deregulierungspro- j zess unzureichend ausfallen kann (Woerz 1994; gleiches gil' für t
Norwegen, siehe Llewellyn 1992). Das erhöhte Risiko führte im Gegensatz zu den ursprünglichen Erwartungen ferner zu einer Erhöhung der Zinsspanne und somit der Kosten der Finanzvermittlung (WrO 1998: 6). Eine vorzeitige Liberalisierung des Kapitalverkehrs, wie sie durch die von Thailand 1997 ausgehende Asienkrise anschaulich belegt wurde (Dieter 1998), kann ferner die Wechselkursausschläge auf den Devisenmärkten verstärken und Kapitalfluchtauslösen (WrO 1998:7). Malaysia mitden vergleichsweise höchsten Handelsbeschränkungen für Finanzdienstleistungen (Kalirajan et al. 1999) überstand entsprechend die Asienkrise relativ gut (Dieter 1999).
Für die Telekommunikationsindustrie stellte die WTC)-Literaturstudie einen allgemeinen Konsens hinsichtlich der außerordentlichen Preissenkungen und Ausfächerungen der angebotenen Dienste fest, doch könnten die Auswirkungen technologischer Innovationen nicht klar von den Auswirkungen der Deregulierung und der Marktöffnung für ausländische Anbieter abgegrenzt werden (WTO 1998: 7).
Die Auswirkungen auf die Beschäftigten werden selbst von den Befürvvortern einer weiteren Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs weniger positiv eingeschätzt. Bezeichnenderweise empfahl Barth zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Dienstleistungen eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Entlastungen bei Lohn- und Zusatzkosten, Steuern und Abgaben. Dies begründete er mit dem Hinweis, dass im Jahr 2000 weltweit we-
44 3. Ökonomische Begründungen der Liberalisierung
sentlich mehr Erwerbstätige mit niedrigem und mittlerem kommen aufgrund der Marktöffnungen Chinas, Indiens und Länder der ehemaligen Sowjetunion in die Weltwirtschaft i griert sein werden als noch ein Jahrzehnt zuvor (Barth 1998: 1 Noch schärferformuliert der bekannte Außenhandeisexperte G Hufbauer die Auswirkungen weiterer Liberalisierung. Er prop zeit: »Ein Arbeiter wird das verdienen, was er erwirtschaft bewertet nach einem einzigen Weltmarktpreis« (Hufbaue ren 1999: 16, Obersetzung ChS). Im Klartext bedeutet dies,
sich der Lohn für Arbeitskräfte in der-Lei-(t
Hochlohnländern dem Lohn der weltweit großen Masse der ringqualifizierten angleichen wird.
ökonomietheoretische Fundamente der
Regullerungsdebatte
Da die in den GATS-Verhandlungen vorgesehenen Liberali rungsschritte nicht nur die Marktzutrittsmöglichkeiten für ländische Anbieter, sondern auch von potenziellen inländisc Anbietern betreffen, bedarf es zur Abschätzung ihrer Aus kungen zudem der Auswertung der DeregulierUngSlitera Auch hier wird deutlich, dass die unter Ökonomen und p schen Entscheidungsträgern weit verbreitete Vorstellung wohlfahrtssteigernden Auswirkungen von DeregulierungsPrivatisierungsmaßnahmen weder theoretisch noch empir auf sicherem Grund steht.
Unter ökonomischer Regulierung wird im weiteren Sinne i Einschränkung der Gewerbe- und Vertragsfreiheit durch so staatlichen Eingriff e verstanden, die nicht gleichermaßen für Marktteilnehmer gelten (MüllerNogelsang 1979: 19, Phi 1975: 2). Mit dieser Definition soll eine Unterscheidung ge fen werden zwischen staatlichen Maßnahmen, die den We werb auf der Grundlage von Privateigentum an Produkti mitteln ermöglichen (z.B. Rechtssicherheit), und jenen, die Wettbewerb einschränken (Kahn 1970: 2). Als unvereinbar dem Prinzip der Konkurrenz gelten diejenigen staatliche terventionen, die den Markt als Verteilungsmechanismus e zen oder stark eingrenzen. Dazu gehört vor allem die staatl Einf lussnahme auf strategische Größen unternehmerischen delns: Preis, Dienstgüte und Markteintritt (Herman 1981: 1
3, Ökonomische Begründungen der Liberalisierung
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